Das Verwaltungsgericht Lüneburg bestätigte zunächst die Entscheidung der Behörde, die Fahrerlaubnis zu entziehen. Diese habe von Kokainkonsum ausgehen dürfen. Und bei harten Drogen gilt: Einmaliger Konsum reicht - und die Eignung zum Führen eines Kfz ist dahin.
Schließlich winkte das Gericht ab, als es um die Verteidigung des Betroffenen mittels „Red Bull Cola“ und den Kontakt mit anderem Drogenkonsumenten ging. Das seien Schutzbehauptungen. Zwar sei es prinzipiell möglich, dass Benzoylecgnonin auf die vom Betroffenen geschilderte Art ins Blut gelange, aber die Geschichte sei einfach nicht glaubwürdig. Er hätte viel substantiierter darlegen müssen, dass er vor der Fahrt „Red Bull Cola“ getrunken oder einen Drogenkonsumenten getroffen habe.
Verwaltungsgericht Lüneburg
Aktenzeichen 1 B 19/20