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Unfall auf Rennstrecke: Mithaftung auch ohne Verschulden

10.08.2021 10:17 Uhr | Lesezeit: 3 min
Unfall auf Rennstrecke: Mithaftung auch ohne Verschulden
Bei Unfällen auf Rennstrecken gelten mitunter andere Regeln als im öffentlichen Verkehrsraum
© Foto: David J Engel/stock.adobe.com

Wer sich einmal wie ein Rennfahrer fühlen möchte, kann gegen Geld auf Rennstrecken wie dem Nürburgring bei einer Touristenfahrt sein Können beweisen. Kommt es dabei zum Unfall, kann man jedoch auch dann mithaften müssen, wenn den Unfallgegner grobes Verschulden trifft. So entschied das Oberlandesgerichts in Koblenz.

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Im Fall fuhr ein Mann mit einem Pkw auf der Nordschleife des Nürburgrings. In einer schlecht einsehbaren Linkskurve hinter einer Bergkuppe verlor er die Kontrolle über das Fahrzeug und krachte mit knapp 170 km/h in die Leitplanke ein. Ursächlich für den Unfall war eine Kühlmittelspur, die ein anderes Auto hinterlassen hatte, heißt es auf anwaltsregister.de.

Nur 75 Prozent Schadenersatz

Die Halterin des Unfallwagens verlangte von der Haftpflichtversicherung des leck geschlagenen Autos rund 65.000 Euro Schadenersatz. Das Gericht sprach ihr nur 75 Prozent der geforderten Summe zu. Mit 25 Prozent falle die Betriebsgefahr des Autos ins Gewicht.

Das OLG bestätigte das Urteil. Die besonderen Umstände haben hier die regelmäßigen Gefahren, die mit dem Betrieb des Fahrzeugs verbunden sind, erhöht. Dazu zählt auch das Fahren im „Rennmodus“ mit hohem Tempo bei eingeschränkter Sicht. Einen Unfall zu vermeiden sei so nahezu unmöglich. Nach Ansicht der Richter kam daher auch ein Zurücktreten der Betriebsgefahr nicht in Betracht.

Oberlandesgericht Koblenz

Aktenzeichen 12 U 1571/20

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