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Unfall beim Überholen: Teilschuld möglich

28.01.2023 12:00 Uhr | Lesezeit: 1 min
Eine Pkw-Fahrerin hielt hinter einem parkenden Auto und scherte dann nach links aus
© Foto: M.Jenkins/Fotolia

Ist die Verkehrslage unvorhersehbar, sollte man lieber anhalten und abwarten, als zu überholen. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Lübeck.

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Beim Fall, über den das Deutsche Anwaltsregister auf seiner Webseite berichtet, hielt ein Auto auf einer Straße hinter einem parkenden Lkw. Ein sich von hinten annähernder Linienbus setzte zum Überholvorgang an. Im gleichen Moment scherte das Auto nach links aus – es kam zur Kollision. Die Pkw-Fahrerin gab an, links geblinkt zu haben, der Busfahrer meinte, sie habe rechts geblinkt. Eindeutige Zeugenaussagen gab es nicht.

Das Landgericht bestätigte schließlich die Entscheidung des zuständigen Amtsgerichts: Beide Seiten müssen den entstandenen Schaden jeweils zur Hälfte tragen. Die Pkw-Fahrerin habe ihre Pflichten beim Abbiegen verletzt, da sie nicht nach hinten geschaut habe. Aber auch der Busfahrer habe seine Pflichten missachtet.

Landgericht Lübeck
Aktenzeichen 14 S 13/22

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#Urteil

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KOMMENTARE


Friedhelm Josef Elbers

28.01.2023 - 14:50 Uhr

Hier ist ein eindeutiges Vorbeifahren an haltenden Fahrzeugen vorhanden. Ein Überholmanöver vollzieht man nur im fließenden Bereich. Anfahren hinter geparkten Fahrzeugen obliegt der größten Sorgfaltspflicht. Eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs anzuschließen. Selbst wenn der Busfahrer schon angefahren wäre, hätte der PKW die Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausschließen müssen. Größte Sorgfaltspflicht beim Anfahren vom Fahrbahnrand.


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