Beim Fall, über den das Deutsche Anwaltsregister auf seiner Webseite berichtet, hielt ein Auto auf einer Straße hinter einem parkenden Lkw. Ein sich von hinten annähernder Linienbus setzte zum Überholvorgang an. Im gleichen Moment scherte das Auto nach links aus – es kam zur Kollision. Die Pkw-Fahrerin gab an, links geblinkt zu haben, der Busfahrer meinte, sie habe rechts geblinkt. Eindeutige Zeugenaussagen gab es nicht.
Das Landgericht bestätigte schließlich die Entscheidung des zuständigen Amtsgerichts: Beide Seiten müssen den entstandenen Schaden jeweils zur Hälfte tragen. Die Pkw-Fahrerin habe ihre Pflichten beim Abbiegen verletzt, da sie nicht nach hinten geschaut habe. Aber auch der Busfahrer habe seine Pflichten missachtet.
Landgericht Lübeck
Aktenzeichen 14 S 13/22
Friedhelm Josef Elbers