Über diesen Fall berichtet das Anwaltsregister auf seiner Webseite: Ein Lkw befuhr in einem Baustellenbereich einer Autobahn die rechte Spur. Auf der linken Spur fuhr ein SUV. Der Lastwagen geriet rund zehn Zentimeter weit in die Fahrspur des SUV hinein, woraufhin es zu einer Streifkollision kam. Der SUV-Fahrer verlangte daraufhin den vollen Schadenersatz von der Lkw-Versicherung. Diese wollte nur die Hälfte begleichen. Das kam für den SUV-Fahrer nicht in Frage: Er trage keine Schuld am Unfall, da der Lkw auf seine Spur gefahren ist und den Unfall so allein verschuldet hätte.
Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht
Die Sache ging vor Gericht, wo die Lkw-Versicherung Recht bekam. Zwar sah das Gericht im Hineinfahren des Lkw in die linke Spur einen Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht – aber auch der SUV-Fahrer habe gegen diese Pflicht verstoßen. Der Grund: Obwohl die linke Spur nur für Fahrzeuge mit einer Maximalbreite von 2,10 Meter freigegeben gewesen war, hatte der SUV-Fahrer diese mit seinem rund 2,19 Meter breiten Auto befahren. Diese beiden Verstöße begründeten in der Summe nach Ansicht des Gerichts die hälftige Teilung des Schadens.
Landgericht Hagen
Aktenzeichen 4 O 101/20