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Unglaubwürdige Schutzbehauptung

19.02.2021 10:30 Uhr | Lesezeit: 2 min
Wer mit Handy am Steuer erwischt wird, sollte sich besser keine Ausreden ausdenken
© Foto: Martinan/Fotolia

Handy oder Haarbürste? Das Frankfurter Amtsgericht musste entscheiden, ob sich ein Busfahrer nur den Bart gekämmt oder am Steuer telefoniert hat.

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Über diesen Fall berichtet der ADAC: Um Handyverstöße festzustellen, machte die Polizei Fotos von Verkehrsteilnehmern. Auf einem der Bilder war ein Busfahrer zu sehen, der sich mit einer Hand einen weißen Gegenstand ans Ohr hielt. Die Behörde verhängte ein Bußgeld wegen eines Handyverstoßes. Der Busfahrer ging gegen die Strafe vor. Er behauptete, er habe nicht telefoniert, sondern sich mit einer weißen Bürste den Bart gekämmt. Außerdem habe er auf den Bildern keine Hand am Lenkrad, was beweise, dass er zu diesem Zeitpunkt gar nicht gefahren ist.

Das Amtsgericht Frankfurt hielt das für eine reine Schutzbehauptung. Der Gegenstand auf dem Foto habe eine ganz andere Form als die vom Angeklagten vorgezeigte Bürste. Zudem sei auf den Bildern keine typische Kämmbewegung erkennbar. Laut Gericht sei dafür klar ersichtlich, dass der Bus gefahren ist. Die Tatsache, dass der Busfahrer keine Hand am Lenkrad hatte, gebe höchstens Anlass zu einer allgemeinen Überprüfung der Fahreignung des Busfahrers. Die Geldbuße musste der Busfahrer begleichen.

Amtsgericht Frankfurt

Aktenzeichen 971 Owi 363 Js 72112/19

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