Arbeitgeber nutzen gerne die Möglichkeit, ein Weihnachtsgeld an ihre Mitarbeiter zu zahlen. Denn so können sie sich für geleistete Dienste erkenntlich zeigen, die vor allem im saisonabhängigen Weihnachtsgeschäft ein Maximum an Kraft von diesen abverlangen.
Doch neben diesem positiven Aspekt sollte sich der auszahlende Arbeitgeber auch über die rechtlichen Folgen dieser „Sonderzahlung“ bewusstwerden. Wann entsteht ein Anspruch auf Weihnachtsgeld? Was können Arbeitgeber tun, wenn der Mitarbeiter kurz nach Auszahlung kündigt? Und kann das Weihnachtsgeld durch die Inflationsausgleichsprämie ersetzt werden?
Keine Pflicht für Weihnachtsgeld
Das Weihnachtsgeld gehört zur Gruppe der Sondervergütungen. Grundsätzlich ist Weihnachtsgeld eine nicht vom Arbeitgeber geschuldete Sonderzahlung. Dabei unterscheidet der Gesetzgeber zwischen zwei Arten von Sonderzahlungen: Erstens Zahlungen mit Entgeltcharakter, welche die erbrachte Leistung des Arbeitnehmers honorieren, zum Beispiel ein 13. Monatsgehalt.
Zweitens gibt es noch echte Gratifikationen. Diese zahlt der Arbeitgeber aus, wenn er seinen Arbeitnehmern für erwiesene oder auch zukünftige Betriebstreue danken will. Das Weihnachtsgeld ist eine Sonderzahlung mit Mischcharakter, die – da der Unternehmer sie anlassbezogen zahlt – häufig letzterer Gruppe zuzuordnen ist.