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Brandenburg entfernt 130er-Schilder

14.03.2023 10:54 Uhr | Lesezeit: 3 min
Tempolimit
Obwohl die A24 zwischen Havelland und Wittstock als Unfallschwerpunkt galt, wurde die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben
© Foto: Ohde Bildagentur-online/picture-alliance

Während in Deutschland über ein allgemeines Tempolimit auf Autobahnen diskutiert wird, montierte Brandenburg bestehende Schilder zur Geschwindigkeitsbegrenzung ab – trotz Einwände der Polizei.

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Die Autobahngesellschaft des Bundes hat laut "Spiegel" sämtliche Schilder für die seit 20 Jahren geltende Geschwindigkeitsbegrenzung von 130 Kilometern pro Stunde auf der A24 zwischen den Dreiecken Havelland und Wittstock entfernt. Künftig gilt hier die bundesweite Richtgeschwindigkeit. Die Brandenburger Polizei habe davon abgeraten, die Geschwindigkeitsbegrenzung aufzuheben, wie die "Berliner Zeitung" berichtet. „Wir befürchten, dass die Unfallzahlen nach der Aufhebung des Tempolimits wieder steigen werden“, sagte ein Polizeisprecher dem Medium.

Für die Aufhebung des Tempolimits waren die in Brandenburg regierende CDU und SPD – trotz Kritik der Grünen. Damit solle der Verkehrsfluss künftig nicht mehr gestört werden, sagte Britta Kornmesser, verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion der "Berliner Zeitung". Auch eine Zunahme an Unfällen sei nicht zu erwarten. Nicole Walter-Mundt (CDU) verwies außerdem auf eine statistische Analyse, nach der die Zahl der Verkehrsunfälle auf der Strecke zurückgegangen sei – daher sei das Tempolimit nicht mehr nötig. Doch die betroffene Strecke galt tatsächlich als Unfallschwerpunkt, weshalb die Geschwindigkeitsbegrenzung im Jahr 2003 überhaupt erst durchgesetzt wurde. Die Zahlen von Verletzten und Toten sank daraufhin dramatisch.

Siegfried Brockmann, Unfallforscher vom Versicherungsverband GDV, erklärte gegenüber der Berliner Zeitung, er fände die Entscheidung mit Blick auf die Straßenverkehrsordnung in Brandenburg richtig, wenn auch nicht gut. Denn die Straßenverkehrsordnung stelle Bedingungen, unter denen die Behörden Schilder zur Geschwindigkeitsbegrenzung aufstellen dürfen – so auch relevantes Unfallgeschehen wegen überhöhter Geschwindigkeit. „Diese Begründung für ein Tempolimit fällt weg, wenn es weniger Unfälle gibt“, so Brockmann. Er fordert weiterhin, das Unfallgeschehen auf der A24 nun genau zu beobachten. Zudem solle das Straßenverkehrsrecht so geändert werden, dass auch vorausschauend Tempolimits eingeführt werden dürfen und nicht erst dann, wenn viele Menschen sterben.

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