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Bürokratieentlastung: Buschmann will Kündigung per E-Mail ermöglichen

19.10.2023 09:00 Uhr | Lesezeit: 2 min
Bürokratieentlastung
Bisher ist die Schriftform für eine Kündigung erforderlich, also ein unterschriebenes Papier. Das könnte sich künftig ändern. Auch für Gewerbemietverträge soll die elektronische Form Standard werden
© Foto: Stockfotos-MG/AdobeStock

Die elektronische Form soll künftig als Regelform ausgestaltet werden und an die Stelle der Schriftform treten. Dafür ist eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches erforderlich.

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Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will mit einer Gesetzesänderung dafür sorgen, dass im privaten Rechtsverkehr nicht mehr so häufig eigenhändig unterschriebene Papierurkunden vorgelegt werden müssen.

In einem Vorschlag seines Ministeriums für eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt und am Montagabend, den 16. Oktober zur Abstimmung an die anderen Ressorts der Bundesregierung verschickt wurde, heißt es: „Die elektronische Form wird künftig als Regelform ausgestaltet und an die Stelle der Schriftform treten, wenn nicht die Schriftform durch europäische oder internationale Regelungen zwingend vorgegeben ist.“ Die Schriftform solle nur noch als Ersatzform für die elektronische Form beibehalten werden.

Damit die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wirksam wird, bedarf es beispielsweise aktuell der Schriftform. Die elektronische Form ist hier ausgeschlossen. In dem Vorschlag von Buschmann, der nach dem Willen seines Ministeriums Teil des geplanten Bürokratieentlastungsgesetzes werden soll, ist es umgekehrt.

Hier heißt es: „Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der elektronischen Form.“ Auch für Gewerbemietverträge und Pachtverträge soll die elektronische Form zur Regel werden.

Erleichtern sollen die vorgeschlagenen Änderungen, wenn sie unverändert umgesetzt werden sollten, auch die Wahrung von Fristen im Rechtsverkehr.

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