Die scheidende Bundesregierung hat am 12. Februar den Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes beschlossen. Dieser bildet die Basis für die Digitalisierung der Fahrzeugpapiere, damit künftig der Führerschein oder der Fahrzeugschein nicht mehr analog in Papier oder Karte mitgeführt werden muss, sondern auch digital über das Smartphone nachgewiesen werden kann.
Zudem bedeutet ein digitaler Führerschein in Zukunft eine erhebliche Zeitersparnis durch Wegfallen der Aushändigung des Kartenführerscheins bei bestandener Fahrerlaubnisprüfung.
Darüber hinaus beinhaltet der Entwurf weitere Digitalisierungen im Verwaltungsbereich, wie zum Beispiel bei der Parkraumkontrolle oder beim KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) online abrufbare Fahrzeugdaten.