Endlich ist es soweit: Nachdem ein Formfehler die Änderung der Bußgeldregeln im vergangenen Jahr scheitern ließ und der politische Streit um die neuen Strafen beigelegt werden konnte, ist am Dienstag der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und vor allem Radfahrer und Fußgänger besser zu schützen.
Wer zum Beispiel auf einem Geh- oder Radweg, einem Schutzstreifen oder in zweiter Reihe parkt oder hält zahlt bis zu 110 Euro. Unberechtigtes Parken auf Schwerbehinderten-Parkplätzen kostet nun 55 statt bisher 35 Euro.
Überhöhte Geschwindigkeit
Die Geldstrafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen verdoppeln sich in vielen Fällen – inner- wie außerorts. Wer zum Beispiel innerorts 16 bis 20 km/h zu schnell unterwegs ist, muss mit 70 statt 35 Euro Bußgeld rechnen. Fahrverbotsregeln und die Regelungen zu Punkten in Flensburg bei zu schnellem Fahren bleiben allerdings unverändert.