Heftige, orkanartige Stürme sind auch in Deutschland keine Seltenheit mehr und führen häufig zu großen Schäden, auch bei Autos. Besonders groß ist der Ärger, wenn herabfallende Dachziegel oder umgeknickte Bäume dafür sorgen, dass der Wagen fahruntüchtig ist. „Damit es gar nicht erst soweit kommt, sollten Autofahrer ihren Pkw bei einem aufziehenden Sturm am besten in einer Garage parken. Ist das nicht möglich, ist es sinnvoll, den Wagen abseits von Bäumen abzustellen“, so Peter Schnitzler, Kfz-Experte von ERGO. Er rät auch, die Unwetter- und Orkan-Warnungen des Deutschen Wetterdienstes zu verfolgen, da diese frühzeitig vor drohenden Wettergefahren warnen. Um das Auto vor herumfliegenden Gegenständen oder Ästen vom eigenen Grundstück zu schützen, ist es außerdem sinnvoll, bewegliche Sachen zu sichern und Bäume sowie Dächer regelmäßig zu kontrollieren.
Die Windstärke ist der Maßstab
Muss das Auto aufgrund eines Sturmschadens in die Werkstatt, kann das schnell teuer werden. Ob die Kfz-Versicherung für die Kosten aufkommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. „Die Teilkaskoversicherung zahlt meist ab Windstärke 7 für Schäden durch "unmittelbare Sturmeinwirkungen" an geparkten, haltenden oder fahrenden Autos. Wann genau die Teilkaskoversicherung Sturmschäden übernimmt, ergibt sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen“, erklärt der Kfz-Experte. Eine Vollkaskoversicherung leistet hingegen auch bei niedrigeren Windstärken Schadensersatz. Kommt es unterwegs zu einer Kollision, beispielsweise mit einem umgestürzten Baum, der bereits auf der Straße liegt, ist der Schaden nur mit einer Vollkaskoversicherung abgedeckt, da es sich hierbei um einen Unfall handelt.
Wer haftet
Selbst Autobesitzer, die keine Kaskoversicherung haben, können auf Leistungen hoffen, wenn jemand anderes für den Schaden verantwortlich ist. „Beschädigt beispielsweise ein umgestürzter Baum den parkenden Wagen, weil Hauseigentümer ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen sind, müssen diese haften“, erläutert Schnitzler. „Denn sie sind verpflichtet, zumutbare Maßnahmen zum Schutz Dritter zu veranlassen und ihr Grundstück so zu sichern, dass keine Gefahr davon ausgeht.“ Das schließt etwa auch die Sicherung von Müllcontainern ein. Für Werbetafeln, Straßenschilder, Parks, Baustellen etc. liegt die Haftung allerdings bei den jeweiligen Firmen oder der Gemeinde. „Wichtig: Geschädigte können nur mit Geld rechnen, wenn die Verkehrssicherungspflicht nicht eingehalten wurde. Das ist meist vom Einzelfall abhängig und für Kfz-Besitzer oft schwierig zu beweisen.“
Wichtig: Schäden umgehend melden
Wer nach einem Sturm Dellen oder gesprungene Scheiben an seinem Pkw vorfindet, sollte diese umgehend bei seiner Versicherung melden. Dafür ist es wichtig, alle Schäden detailliert zu dokumentieren – am besten mit Fotos. „Ist jemand anderes der Verursacher, ist es außerdem sinnvoll, Beweise zu sichern und wenn möglich Zeugen zu finden“, so der Kfz-Experte von ERGO. Zur Ermittlung der Schadenhöhe schicken Versicherungen dann häufig einen Gutachter. Schnitzler rät, dessen Einschätzung abzuwarten, bevor das Auto in die Werkstatt kommt. Er empfiehlt zudem, auch beschädigte Gegenstände, etwa einen abgerissenen Seitenspiegel, nicht vor der Schadenregulierung zu entsorgen.
Bei Sturm unterwegs
Am sichersten ist es, das Auto während eines Sturms nicht zu bewegen. Lässt sich eine Fahrt nicht vermeiden oder braut sich währenddessen plötzlich ein Unwetter zusammen, sollten Fahrer die Geschwindigkeit reduzieren, um eine bessere Bodenhaftung zu haben. „Besondere Vorsicht gilt auf Brücken sowie beim Überholen von Lastwagen und Bussen, denn hier können schnell heftige Böen auftreten.“ Beim Vorbeifahren ist es sinnvoll, darauf zu achten, ausreichend Abstand zu lassen. Erfasst eine Windböe den Wagen, rät Schnitzler, Ruhe zu bewahren und kontrolliert gegenzulenken, um in der Spur zu bleiben.