Ob die eigene Kfz-Versicherung zahlt oder nicht, hängt vom Versicherungsvertrag und von der Art des Schadens ab. Im Falle eines Brandschadens übernimmt die Teilkaskoversicherung die Kosten in der Regel komplett, selbst bei einem Totalschaden. Zudem ist Glasbruch auch durch Vandalismus darüber abgedeckt. Alle anderen Schäden, die auf Vandalismus zurückzuführen sind, erstattet hingegen nur die Vollkaskoversicherung. Das gilt für einen abgebrochenen Spiegel ebenso wie für den verkratzten Fahrzeuglack. „Zahlt die Vollkaskoversicherung, folgt die Höherstufung in der Schadensfreiheitsklasse“, erklärt Versicherungsexperte Roland Richter von der R+V.
Umso wichtiger ist es, bei angekündigten Demonstrationen, Großveranstaltungen, aber auch den anstehenden Fastnachts- oder Karnevalsumzügen das Auto an einem sicheren Ort abzustellen. „Am besten eignen sich eine Garage oder ein Stellplatz fernab des närrischen Treibens“, rät Richter. Ebenfalls sinnvoll: regelmäßig nach dem Auto schauen.
Tipps und Hinweise im Schadensfall
- Bei Vandalismusschäden am Auto sollte zuerst die Polizei informiert werden. Anschließend die Schäden fotografieren und der Versicherung melden.
- Wird das Fahrzeug in einer Tiefgarage oder einem Parkhaus beschädigt, haftet der Parkhausbetreiber in der Regel nicht.
- Können Täterinnen oder Täter ausfindig gemacht werden, müssen diese den Schaden zahlen. Ist die eigene Kfz-Versicherung zwischenzeitlich für Kosten aufgekommen, wird sie Schadensersatz geltend machen.