Laut Paragraf 35h der Straßenverkehrsordnung (StVO) muss jedes Auto einen Verbandkasten an Bord haben, Kraftfahrzeuge mit mehr als 22 Plätzen sogar zwei. Wer gegen diese Vorschrift verstößt oder mit einem veralteten Verbandkasten erwischt wird, dem droht ein Bußgeld. Seit 2014 sind nur noch die Verbandkästen zum Verkauf zugelassen, die der DIN-Norm Nr. 13164 genügen. Allerdings können auch die alten Modelle noch bis zum Erreichen eines Verfallsdatums verwendet werden, heißt es beim Goslar Institut.
In den Verbandkasten gehören unter anderem genau vorgeschriebene Heftpflaster, Verbandpäckchen, Wundschnellverbände, Kompressen und Fixierbinden, außerdem Verbandtücher, Dreiecktücher, eine Rettungsdecke, Feuchttücher und Einmalhandschuhe sowie eine Erste-Hilfe-Anleitung. Da einige Materialien steril bleiben müssen, haben diverse Utensilien ein Verfallsdatum. In der Regel ist ein neuer Verbandkasten vier Jahre haltbar. Nach dieser Zeit sollte er ersetzt werden.
Schnell erreichbar und nicht verunreinigt
Für die schnelle Hilfe im Notfall muss die Ausrüstung immer griffbereit sein. Deshalb verbiete es sich von selbst, den Verbandkasten weit unten im Gepäckraum zu verstauen, meinen die Experten vom Goslar Institut. Außerdem sei es wichtig, das Verbandmaterial und die anderen Utensilien vor Verschmutzung und Feuchtigkeit zu schützen.
Erste-Hilfe-Kenntnisse erneuern
Medikamente, Salben und Schmerzmittel sind kein Teil des Kfz-Verbandkastens. Denn für die medikamentöse Behandlung eines Unfallopfers sind die professionellen Rettungskräfte zuständig. Um für den Notfall selbst gut gerüstet zu sein, empfiehlt das Goslar Institut stattdessen, von Zeit zu Zeit die eigenen Kenntnisse in einem Erste-Hilfe-Kurs aufzufrischen.