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Winter-Prioritäten: Freie Scheibe, richtige Reifen

26.11.2024 08:22 Uhr | Lesezeit: 4 min
Winter-Prioritäten: Freie Scheibe, richtige Reifen
Komplettes Freikratzen tut Not: Nur ein Guckloch in der Scheibe reicht nicht und kann geahndet werden
© Foto: fotolia/mkrberlin

Temperaturen unter null, der Winter ist da: Welche Regeln in der kalten Jahreszeit gelten und was es zu beachten gilt, klärt der ADAC.

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Seit dem 1. Oktober sind nur noch Reifen als Winterreifen zulässig, die das Alpine-Symbol (Bergpiktogramm) tragen. Das heisst: Die bisherige M+S-Kennzeichnung (Matsch und Schnee) ist nicht mehr ausreichend, wenn Winterreifen vorgeschrieben sind. Checken vor dem Fahrtantritt: Das Fahrzeug muss vollständig von Eis und Schnee befreit werden. Loser Schnee sollte mit einem Handfeger von Dach, Motorhaube und Heck entfernt, die Scheiben sowie beide Außenspiegel müssen mit einem Eiskratzer freigemacht werden. Nicht erlaubt: Ein kleines „Guckloch“ freizukratzen und loszufahren – wer dennoch tut, riskiert ein Bußgeld von zehn Euro und im Falle eines Unfalls sogar eine Mithaftung. Wichtig: Auch die Fahrzeugbeleuchtung und das Kennzeichen dürfen nicht verdeckt sein. Zur schnelleren Enteisung ist es aber auch verboten den Motor warmlaufen zu lassen, es schadet nicht nur der Umwelt, sondern verursacht auch unnötigen Lärm und könnte teuer werden: Hier droht ein Bußgeld von bis zu 80 Euro.

Zugeschneite Verkehrsschilder: Erkennbarkeit entscheidend

Grundsätzlich gilt: Ein Verkehrszeichen muss so aufgestellt sein, dass es mit einem schnellen, beiläufigen Blick erkennbar ist. Ist es nur leicht verschneit und die Bedeutung noch eindeutig, bleibt das Schild gültig. Manche Schilder, wie das achteckige Stoppschild, lassen sich schon anhand der Form erkennen.
Anders sieht es bei Schildern aus, deren Bedeutung nicht allein an der Form erkennbar ist, etwa dreieckige Gefahrenhinweise oder runde Verbotszeichen. Sind diese stark verschneit, kann von Verkehrsteilnehmern nicht erwartet werden, dass sie die Schilder korrekt deuten und befolgen. Andererseits kann von ortskundigen Fahrern, die bestimmte Strecken regelmäßig befahren, erwartet werden, dass sie die Regeln vor Ort kennen. Wer zum Beispiel auf dem (täglichen) Weg zur Arbeit geblitzt wird, kann sich also nicht auf ein zugeschneites Verkehrsschild berufen. Unabhängig von der Sichtbarkeit der Schilder gilt jedoch stets, dass alle Verkehrsteilnehmer ihre Geschwindigkeit den Straßen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen anpassen und genügend Abstand zu den Vorausfahrenden zu halten.

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