Eine Fahrerin parkte ihren SUV im absoluten Halteverbot und darüber hinaus an einer Engstelle. Ein anderer Autofahrer krachte in das Fahrzeug. Er gab an, es habe geregnet und noch dazu hätte ihn der Gegenverkehr geblendet.
Im Gerichtsverfahren ging es um Schadenersatz: Wer muss wie viel bezahlen? Und die Richter urteilten, dass die SUV-Fahrerin nur zu 20 Prozent haftet, obwohl sie mit ihrem SUV an einer Engstelle geparkt hatte. Laut Gericht war aber noch viel Platz, um das große Fahrzeug problemlos zu passieren. Hätte der Fahrer seine Fahrweise aber an die Umstände – Regen und Lichtblendungen – angepasst, hätte er den Zusammenstoß umgehen können. Er hatte 80 Prozent zu tragen.
Landgericht Hamburg
Aktenzeichen 306 O 207/19