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Illegales Gehwegparken: Kommunen müssen dies unterbinden

11.06.2024 12:58 Uhr | Lesezeit: 4 min
Gehwegparken
Beim Vorgehen gegen illegales Parken auf dem Gehweg könne die Verwaltung im Rahmen einer Ermessensentscheidung Straßen mit besonders geringer Restgehwegbreite priorisieren
© Foto: picture alliance/dpa | Uli Deck

Bei erheblicher Beeinträchtigung der Gehwegbenutzung können Anwohner einen Anspruch gegen die Straßenverkehrsbehörde auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung über das Einschreiten gegen verbotswidriges Gehwegparken haben. So lautet der aktuelle Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat nimmt dies zum Anlass, Kommunen zum handeln zu bewegen.

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Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Urteil Anfang Juni zum Gehwegparken in Bremen die Schutzwirkung der Verkehrsregeln für Anwohnende und die Allgemeinheit betont. Beim Vorgehen gegen illegales Parken auf dem Gehweg könne die Verwaltung im Rahmen einer Ermessensentscheidung zunächst die am stärksten belasteten Quartiere ermitteln, Straßen mit besonders geringer Restgehwegbreite priorisieren und ein entsprechendes Konzept für ein stadtweites Vorgehen umsetzen. Dazu sagt Stefan Grieger, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR): „Eine Priorisierung des Vorgehens gegen illegales Parken ist richtig. Entscheidend ist, dass es auch wirklich passiert: Das verbotswidrige Gehwegparken nimmt Menschen im Rollstuhl oder mit Kinderwagen den notwendigen Schutzraum und zwingt sie in vielen Fällen zu gefährlichen Umwegen über die Fahrbahn. 

Effektives Vorgehen gefordert

Besonders unfallträchtig sei auch das Zuparken von Kreuzungen und Einmündungen, das die Sichtbeziehungen massiv einschränkt: eine von vielen unterschätzte Gefährdung etwa für Schulkinder auf ihren täglichen Wegen. Alle Kommunen in Deutschland sollten diese Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Anlass nehmen, die Situation vor Ort unverzüglich zu überprüfen und effektiv gegen das illegale Parken auf Gehwegen vorzugehen. „Gegen Verkehrsteilnehmende, die andere durch illegales Parken gefährden, gibt es ein wirksames Mittel: den Abschleppwagen“, so Grieger.

Die komplette Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts finden Sie hier

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