Darum ging es im Fall: Eine Autofahrerin stoppt bei Dunkelheit ihr Auto an einer hohen Kante eines Bürgersteigs und wollte eine Bekannte einsteigen lassen. Diese öffnete die Beifahrertür und krachte damit gegen den Bordstein. Die Fahrerin wollte von ihrer Bekannten Schadenersatz.
Das Amtsgericht Remscheid sprach ihr diesen in Höhe von zwei Dritteln zu. Ihre Bekannte hätte eben besser schauen müssen, hieß es im Urteil, Dunkelheit hin oder her. Sie hätte zum Beispiel mit dem Handy die Kante ausleuchten können. Noch dazu habe sie selbst auf dem Bürgersteig gestanden. Es sei „allgemein bekannt“, dass solche Schäden bei hohen Bordsteinen passieren können.
Die Fahrerin blieb auf einem Drittel ihres Schadens sitzen. Das sei der Betriebsgefahr ihres Fahrzeugs geschuldet. Sie sei es schließlich gewesen, die dort geparkt habe, und sie hätte ihre Bekannte auf die Bürgersteigkante aufmerksam machen können.
Amtsgerichts Remscheid
Aktenzeichen 28 C 111/20