In dem Fall, über den das Portal kostenlose-urteile.de berichtet, wurde eine Muslima von einem Amtsgericht zu einer Geldbuße von 66 Euro verurteilt. Der Grund: Die Frau trug als Fahrzeugführerin einen Niqab – eine Vollverschleierung, die das Gesicht bis auf die Augenpartie verdeckt. Dagegen legte die Muslima eine Rechtsbeschwerde ein, weil sie sich in ihrer Religionsfreiheit beeinträchtigt fühlte.
Doch das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte das Urteil des Amtsgerichts. Mit dem Tragen des Niqabs habe die Betroffene vorsätzlich gegen das Gesichtsverhüllungsverbot verstoßen. Nach Ansicht der Richter hindere dieses Verbot niemanden an der Ausübung seines Glaubens. Es liege allenfalls eine mittelbare Beeinträchtigung vor, falls sich die Betroffene aufgrund des Vollverschleierungsgebots dazu entscheiden sollte, künftig auf das Führen von Fahrzeugen zu verzichten.
Verhüllungsverbot dient Verkehrssicherheit
Diese mittelbare Beeinträchtigung der Religionsfreiheit sei laut Oberlandesgericht allerdings gerechtfertigt. Das Gesichtsverhüllungsverbot sei dafür da, die Identität von Kraftfahrzeugführern bei automatisierten Verkehrskontrollen eindeutig feststellen und bei Verkehrsverstößen heranziehen zu können. Außerdem diene das Verhüllungsverbot auch der Prävention. Wer mit seiner Identifizierung rechne, verhalte sich eher verkehrsgerecht als derjenige, der durch eine Verhüllung seines Gesichts unerkannt bleibt, so das Gericht. Damit nütze das Verhüllungsverbot der Sicherheit im Straßenverkehr und hochrangigen Rechtsgütern anderer Verkehrsteilnehmer.
Oberlandesgericht Düsseldorf
Aktenzeichen IV-2 RBs 73/22