Über diesen Fall berichtet unter anderem das Anwaltsregister auf seiner Webseite. Drei Klagen von Bürgern gegen das zuständige Landratsamt wurden abgewiesen, teilte das Verwaltungsgericht Freiburg mit. Dabei ging es um die Frage, ob Anwohnerinnen und Anwohner auf ihren Grundstücken und mit eigenen Schildern an Fahrer appellieren dürfen, langsamer durch die Ortsdurchfahrten zu fahren. Das Landratsamt Konstanz hatte diese Schilder als zur freiwilligen Geschwindigkeitsbegrenzung als unzulässig eingestuft und mit einem Zwangsgeld gedroht. Drei Kläger aus Bodenseegemeinden gingen rechtlich dagegen vor. Sie werden von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) unterstützt, die ein Grundsatzurteil erstreiten will.
Feststellungsklagen sind unzulässig
Bei einer mündlichen Verhandlung vor Gericht sind die unterschiedlichen Standpunkte aufeinandergeprallt. Bereits während der Sitzung war deutlich geworden, dass die Feststellungsklagen der Bürger möglicherweise unzulässig sind. Zu den Gründen für die Urteile will sich das Gericht nach eigenen Angaben erst zu einem späteren Zeitpunkt äußern. Ein Termin dafür ist noch nicht bekannt. Die Kläger können innerhalb eines Monats beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim beantragen, eine Berufung zuzulassen, teilte das Gericht mit.
Verwaltungsgericht Freiburg
Rechtssachen 6K 1866/22, 6K 1867/22 und 6K 1868/22