Über diesen Fall berichtet das Anwaltsregister auf seiner Webseite: Ein Mann war trotz Sichteinschränkung durch die tiefstehende Sonne mit gleichem Tempo weitergefahren. Mit 40 km/h bewegte er sich zwar im Rahmen der vor Ort geltenden Höchstgeschwindigkeit, allerdings blendete ihn die Sonne so, dass er ein parkendes Auto zu spät sah und es zum Unfall kam. Das Gericht musste nun die Frage klären, ob ein Verkehrsverstoß vorlag.
Tatsächlich sah es diesen als erwiesen an und verurteilte den Mann zu 145 Euro Geldbuße, da er mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren ist. Außerdem musste er für die Unfallkosten haften. Das Gericht gelangte unter Berücksichtigung der Sorgfaltspflicht zu der Ansicht, dass der Mann hätte erkennen müssen, dass das Tempo angesichts der schlechten Sichtverhältnisse zu schnell war.
Amtsgericht Rinteln
Aktenzeichen 24 OWi 52/22